Die innerdeutsche Grenze
Die innerdeutsche Grenze ist ein besonderes Thema der deutschen Geschichte. Es gibt sie seit 35 Jahren nicht mehr, sie ist kaum noch sichtbar und trotzdem hat sie ganze Generationen in Ost- und Westdeutschland nachhaltig geprägt und ihre Existenz wirkt bis heute nach: in den Herzen der Menschen, deren Angehörige bei Fluchtversuchen ums Leben kamen und in den Köpfen einiger, die sich Mauer und Grenze tatsächlich zurück wünschen. Wir haben dieses spezielle und komplexe Thema zum besseren Verständnis für Euch in sechs spannende Shorts untergliedert, startet am besten bei Teil 1.
#3 Ausreiseantrag, Republikflucht & Schießbefehl
Die Menschen waren von der Mauer – in der DDR „antifaschistischer Schutzwall“ genannt – und den Grenzanlagen entlang der Westgrenze eingeschlossen, einfach verlassen konnte man das Land also nicht. Es gab nur zwei Wege hinaus. Der eine führte durch die Bürokratie der DDR mit einem sogenannten Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft und ständige Ausreise. Reichte man so ein Ersuchen ein, begann ein langer Weg voller Schikanen. Denn das SED-Regime diskriminierte und kriminalisierte Ausreisewillige, um andere Ostdeutsche abzuschrecken. Eine Garantie für eine Bewilligung des Antrages gab es nicht. Häufig kam nach vielen Jahren des Wartens eine lapidare Ablehnung ohne Begründung. Trotz harter Konsequenzen, die oft sogar den Verlust des Arbeitsplatzes einschlossen, stieg die Anzahl der Ausreiseanträge in den 1980er Jahren sprunghaft an.
Der andere Weg war, die DDR illegal zu verlassen. Im Sprachjargon der Stasi nannte man das „Republikflucht“ oder „ungesetzlichen Grenzübertritt“. Das war lebensgefährlich, denn die Mauerstreifen waren mit Minenfeldern, Hundelaufanlagen, Selbstschussanlagen und Signaldrähten gesichert. Die Grenzsoldaten hatten den Befehl, auf flüchtende Menschen zu schießen, sofern sie nach Aufforderung nicht stehen blieben.
Durch den massiven Einsatz von Spitzeln des Staatssicherheitsdienstes in nahezu allen Lebensbereichen wurden die Fluchtabsichten vieler Menschen schon aufgedeckt, bevor sie die Grenze überhaupt erreicht hatten. Sie wurden festgenommen und in der Regel zu zwei Jahren Haft verurteilt, die in einer Strafvollzugseinrichtung der DDR zu verbüßen waren.
#5 Florian: Die Freiheit der Andersdenkenden