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War Abtreibung in der DDR verboten?

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War Abtreibung in der DDR wirklich verboten? Das Gegenteil war der Fall. Seit 1972 konnten Frauen in der DDR innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden – und damit galt eine deutlich liberalere Regelung als damals in der Bundesrepublik. Wie unterschied sich das DDR-Gesetz vom westdeutschen § 218? Welche Rolle spielten Verhütung, gesellschaftlicher Druck und Stigmatisierung? Und was änderte sich nach der Wiedervereinigung?

Dieses Erklärvideo zeigt, wie die DDR den Schwangerschaftsabbruch gesetzlich regelte, warum das Thema trotz der liberalen Gesetzeslage ein gesellschaftliches Tabu blieb und wie sich die Rechtslage im Vergleich zur Bundesrepublik unterschied.

Hinweis: Dieses Video zeigt sowohl eine Geburt als auch einen Schwangerschaftsabbruch. Wenn dich dieses Thema belastet oder persönlich betrifft, entscheide bitte selbst, ob du das Video ansehen möchtest.

Ingo Hasselbach - Die Timeline

Hier findet Ihr begleitend zum Hörbuch ein Booklet mit vielen spannenden Fotos und Dokumenten aus seiner Jugend, als Neonazi und nach seinem Ausstieg.
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